Wissenswertes

Grundstücksgewinnsteuer

Beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wird in der Schweiz eine Sondersteuer fällig, die als Grundstücksgewinnsteuer bezeichnet wird. Jeder, egal ob Privatperson oder juristische Person, muss den Gewinn des Verkaufs versteuern. Die Höhe der Steuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Inhaltsverzeichnis

So wird die Grundstücksgewinnsteuer berechnet

Die Grundstücksgewinnsteuer wird auf den Grundstücksgewinn erhoben. Dieser berechnet sich nach der einfachen Formel:

Grundstücksgewinn = Verkaufserlös minus die Anlagekosten

Die Anlagekosten sind in dieser Formel nicht nur der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie durch den Verkäufer, sondern auch alle wertvermehrenden Investitionen in das Grundstück oder die Immobilie. Zudem können auch die Maklerprovision, die Handänderungssteuern, eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigungen der Bank und die Notarkosten zu den Anlagekosten gezählt werden.

Die Besitzesdauer als wichtiger Faktor bei der Besteuerung

Die Besitzesdauer einer Immobilie nimmt ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Grundstücksgewinnsteuer. Je länger das Grundstück im Besitz des Verkäufers war, umso niedriger fällt die Steuerhöhe aus. So wird bei einer Besitzesdauer von mehr als fünf Jahren der Grundstückgewinn für jedes Jahr um zwei Prozent reduziert. Damit soll unter anderem die Grundstücksspekulation eingedämmt werden. Wer Immobilien und Grundstücke kauft, nur kurz hält und anschliessend mit Gewinn verkauft, muss mit einer höheren Besteuerung rechnen. Wenn Sie Ihre eigene Immobilie allerdings nach 30 Jahren wieder verkaufen, haben Sie mit einer deutlich geringeren Steuerlast zu rechnen.

Vorsicht, falls der Verkäufer die Grundstücksgewinnsteuer nicht begleicht

Der Gewinn des Verkaufs muss verpflichtend besteuert werden. Kommt der Verkäufer dem nicht nach und ist beispielsweise zahlungsunfähig, kann die Steuerbehörde auf Basis des gesetzlichen Pfandrechts auf den Käufer zurückgreifen.

Aus diesem Grund achten wir genau darauf, dass beim Verkauf oder Kauf die Grundstücksgewinnsteuer sichergestellt wird.

Lassen Sie sich durch uns Ihre Grundstücksgewinnsteuer berechnen

Tragen Sie einfach Ihre Daten in das Formular ein und wir berechnen für Sie die voraussichtliche Höhe der Grundstücksgewinnsteuer. So wissen Sie bereits vor dem Verkauf, mit welcher Höhe der Steuer Sie kalkulieren müssen. Dies hilft unter anderem ebenfalls dabei, den Verkaufspreis zu optimieren und die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.

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